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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das kleine giebelständige Fachwerkhaus auf hohem massivem Sockelgeschoss zeigt neben dem gleichmäßig proportionierten Fachwerk der Giebelfassade einen Zahnschnitt am Rähm sowie eine schön profilierte Schwelle. Aus dem Balken herausgeschnittene, mit profiliertem Stichbogen versehene Fensterrahmungen. Im Türsturz Datierung 1832. Wegen seiner baukünstlerischen Qualitäten ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |