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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das giebelständige zweigeschossige Bauernhaus der 1. Hälfte des 19. Jhs. zeigt gut proportioniertes Fachwerk mit profilierter Gebälkzone, Streben und Gegenstreben. Im Giebelfeld ein schönes Dachfenster mit kleinem Stichbogen. Das wohlproportionierte gut erhaltene Fachwerkgefüge und seine Dominanz im Straßenraum machen das Haus zum Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |