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Kleiner eingeschossiger Eckbau mit Mansarddach und breitem Eckturm mit gebrochenem Pyramidendach, um 1911 vom Griesheimer Architekten Georg Gerhardt entworfen. Seine baukünstlerische Qualität erhält er durch die schön verzierten an steingewände und die wohlproportionierte Kubatur. Als Eckbau bestimmt er zudem entscheidend den Straßenraum, wodurch seine städtebauliche Bedeutung unterstrichen wird, deshalb ist der Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |