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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm lässt im Obergeschoss ein noch intaktes Fachwerk des ausgehenden 18./beginnenden 19. Jhs. unter dem Putz vermuten. Dachform und Fensteröffnungen lassen darauf schließen. Es gehört zu den wenigen Fachwerkhäusern dieser Zeit in Griesheim und ist daher Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |