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Das voluminöse zweigeschossige Fachwerkhaus auf massivem Erdgeschoss mit Sandsteingewänden wurde zwischen 1629 und 1634 errichtet (dat. im Eckpfosten 1630). Schönes Zierfachwerk mit Mannformen, Rauten und Malkreuzen in den Brüstungsfeldern, profilierter Gebälkzone. Wegen seiner baukünstlerischen und ortsgeschichtlichen Bedeutung ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |