Pfarrgasse 7-9, Evangelische Kirche
Pfarrgasse 7-9, Evangelische Kirche
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Griesheim
  • Pfarrgasse 7
Ev. Lutherkirche
Flur: 42
Flurstück: 136/2

Die kleine ev. Hallenkirche mit 3/6-Schluss stammt aus unterschiedlichen Bauphasen: 1518 wurde ein gewölbter zweijochiger Chor an eine aus dem 12. Jh. stammende Kirche angebaut; 1681 wird das Kirchenschiff niedergelegt und nach Plänen des Darmstädter Baumeisters Johann Wilhelm Tannemüller vergrößert und wiederaufgebaut, 1749 wird der gotische Chor abgebrochen und das Schiff um die Länge des Chors erweitert und in drei Sechsteln abgeschlossen, nach Plänen von Johann Konrad Lichtenberg. An der Westfront ein großer zweigeschossiger Turmaufsatz, der von geschweifter Haube mit Laterne gedeckt ist und die historische Ortssilhouette von Griesheim maßgeblich prägt. An der Südfassade befindet sich ein Relief des Bildhauers Daneil Dell zum Gedenken an die Opfer des Ersten Weltkrieges, gestiftet von der Turnergesellschaft Griesheim.

Innen ist der rechteckige Saal flach gedeckt und hat im Westen eine Holzempore.

Der die Kirche umgebende und inzwischen partiell bebaute Kirchhof verfügt in Teilen noch über seine historische Einfriedungsmauer. Ihre stattlichen Ausmaße sind u.a. der Lage der Kirche am westlichen Ortsrand von Griesheim geschuldet.

Auf dem Gelände, südwestlich des Kircheneingangs befindet sich die 1809 errichtete Familiengrabstätte des Prinzen Friedrich von Hessen (siehe: Pfarrgasse 7/9).

Kirche, Einfriedungsmauer und Familiengrabstätte sind Kulturdenkmäler aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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