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Die einbogige Sandsteinbrücke führt im Zuge des alten Dornheimer Weges von Darmstadt zum Schloss in Dornberg über den im späten Mittelalter angelegten Landgraben, der als Reststück hier noch vorhanden ist. Im Schlussstein ist er hessische Löwe und die Datierung 1749 zu sehen. Wegen ihrer Bedeutung für die Brückenbautechnik und -geschichte ist die Brücke als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |