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Zweigeschossiges giebelständiges, etwas in den Straßenraum hineinragendes Fachwerkhaus mit schönem Fachwerk der Zeit um 1750 mit stark profilierter Schwelle, stehenden Hölzern in den Brüstungsfeldern und Streben an den Eckpfosten. Die Giebeleckpfosten sind in Diamantformen geschnitzt. Wegen seiner städtebaulichen und baukünstlerischen Bedeutung ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |