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In einer Straßenkrümmung gegenüber der Einmündung der Weinbergstraße liegt das kleine zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus. Auf massivem Untergeschoss erhebt sich ein einfaches Fachwerk des 18. Jhs. mit profilierter Balkenzone, Streben und starken Eckpfosten. Rückwärtig schließt sich ein Stall- und Scheunengebäude mit vorkragendem Dach der gleichen Zeit an. Wegen seiner dominierenden Lage im Straßenraum ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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