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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkhaus der 2. Hälfte des 18. Jhs. hat ein gut proportioniertes Fachwerkgefüge mit reizvollen Streben in den Brüstungsfeldern und an den Pfosten sowie eine profilierte Gebälkzone. Zwei kleine Öffnungen im Giebelfeld sind profiliert und mit Spitzbogen versehen. Diese baukünstlerischen Merkmale und seine straßenraumprägende Lage machen das Haus zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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