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Das große giebelständige Fachwerkhaus entstammt verschiedenen Epochen. Das Erdgeschoss des 18. Jhs. wurde 1803 im gleichen Fachwerkgefüge aufgestockt (datiert im Türsturz). Die baukünstlerische Qualität (wohlproportioniertes Fachwerkgefüge und schön profilierte Gebälkzone) wird ergänzt durch seine straßenraumprägende und damit städtebauliche Qualität; deshalb ist das Haus als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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