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Der langgestreckte traufständige zweigeschossige Fachwerkbau der Zeit um 1800 liegt am Beginn der ehemaligen Hauptstraße. Ursprünglich dreizonig, wurde er am Anfang unseres Jahrhunderts um eine weitere Zone verlängert. Er besticht durch seinen gleichmäßigen wohlproportionierten Fachwerkverband mit der typischen Strebenform an den Eck- bzw. Bundständern (3/4-hohe Fußstrebe mit zwei übereinanderliegenden Kopfstreben). Die schön profilierte Gebälkzone sowie die profilierten Fenster- und Türgewände unterstreichen seine baukünstlerische Qualität. Die zweiläufige Freitreppe wurde beim Straßenausbau entfernt und neuerdings durch eine moderne Interpretation ersetzt. Im Türsturz befindet sich eine Inschrift: DIESEN BAU HAT GEBAUT JOHANN NIKOLAUS HELTMANN 1800 AM 24TEN MAY. Wegen seiner baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung ist der Fachwerkbau als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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