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Das giebelständige zweigeschossige Haus zeigt ein schönes gleichmäßiges Fachwerkgefüge mit enger Hölzerstellung, gut profilierter Gebälkzone und interessanter Strebenform an den Eckpfosten (3/4-hohe Fußstrebe, zwei gegenläufige Kopfstreben) der 2. Hälfte des 18. Jhs. Das Erkerfenster im Obergeschoss wurde später eingesetzt. Wegen seiner baukünstlerischen Qualität und seiner städtebaulich bedeutsamen Lage im Ensemble ist das Haus ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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