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An das giebelständige Haus mit Krüppelwalm um 1750 wurde im späten 19. Jh. winkelförmig das Torhaus angebaut. Das unregelmäßige Fachwerk mit enger Hölzerstellung und gemischten Streben und Figurationen an den Eckpfosten vermittelt ein lebendiges Bild der ländlichen Zimmermannskunst des frühen 18. Jhs. Erwähnenswert sind die Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern und die schön gestalteten Gebälkzonen. Baukünstlerische Gründe sprechen für seine Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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