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Das etwas zurückliegende giebelständige Bauernhaus prägt, direkt gegenüber der Kirche gelegen, entscheidend den Platzraum des ehemaligen Marktplatzes. Das regelmäßige Fachwerkgefüge zeigt die typische Strebenfiguration des frühen 18. Jhs. (im Rähm dat. 1723) sowie schön profilierte Gebälkzonen. Fensterveränderungen im 19. und 20. Jh. stören das Erscheinungsbild. Aus städtebaulichen Gründen ist das Haus als unverzichtbarer Bestandteil des Platzes als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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