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Das zweigeschossige traufständige Bauernhaus zeigt ein einfaches Fachwerkgefüge des späten 18. Jhs. mit geschosshohen Streben. Der ursprünglich in der mittleren Zone gelegene Eingang mit Sandsteintreppe ist bei der Straßenerweiterung verschwunden. Heute an einer Straßenecke gelegen, kommt dem Bau als Sichtkante eine bedeutende straßenräumliche Funktion zu, so dass seine Erhaltung aus städtebaulichen Gründen anzustreben ist. Auf dem historischen Foto von 1907 sind die Häuser Marktstraße 31, 29 (abgebrochen) und 27 zu sehen. Der Versatz der Häuser dokumentiert den straßenraumprägenden Charakter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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