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Das langgestreckte dreizonige traufständige Bauernhaus besitzt unter der jetzigen Kunststoffverkleidung einen ungestörten Fachwerkverband des 18. Jhs. mit den typischen Eckstreben (übereinanderliegende Kopfstreben, hier gegenläufig; dadurch wird im mittleren Bereich eine rautenartige Form gebildet). Baukünstlerisch erwähnenswert ist die schön profilierte Balkenzone. Als Haustyp - Bauernhaus mit mittelzoniger großer Tordurchfahrt - gehört das Haus zu den wenigen Beispielen dieser Art, dass aus wissenschaftlichen und baukünstlerischen Gründen seine Erhaltung als Kulturdenkmal zu rechtfertigen ist.
Auf dem historischen Foto von 1907 der damaligen Hauptstraße erkennt man die Fachwerkfassade am linken Bildrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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