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Das giebelständige Bauernhaus mit Krüppelwalm ist im traufseitigen Türsturz mit einer Inschrift datiert: JOHANN THOMAS BECKER ANNO 1750. An der Giebelseite fällt das regelmäßige Fachwerkgefüge mit der schön profilierten Gebälkzone und den ortsüblichen Strebenformen im Straßenbild besonders auf, insbesondere als Blickfang aus der Schustergasse. Es ist daher aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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