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Das traufständige zweigeschossige Fachwerkhaus um 1800 zeigt an der Giebelwand ein ungestörtes Fachwerk mit bescheidenen Schmuckformen dieser Zeit; Gleiches ist auch unter den Holzschindeln der Traufseite zu vermuten. Das dreizonige Haus mit dem typischen Eingang (paarige Fensteranordnung) ist bedeutend für den Straßenraum und das historische Ortsbild und deshalb aus städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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