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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkhaus mit kleinem Krüppelwalm gehört zu den typischen Bauernhäusern des 18. Jhs. Es zeigt einen regelmäßigen intakten Fachwerkverband mit der typischen Eckpfostenstrebenanordnung. Schön profilierte Balkenzone. Aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |