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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkhaus um 1790, gut proportionierter Verband mit typischen Strebefigurationen, schön profilierte Schwelle, weitgehend original erhalten. Im Giebelfeld drei Bodenfenster mit Klappläden und Stichbögen. Schöne barocke Holztür über einläufiger Treppe. Direkt gegenüber der Kirche ist der Bau wichtiger Bestandteil des historischen Kirch- und Marktplatzes und mit der älteren Scheune (dendrochronologisch datiert 1663) Kulturdenkmal aus baukünstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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