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Der große zweigeschossige traufständige Bau mit verschindeltem Fachwerk über massivem Erdgeschoss wurde 1817 noch im Stil des ausgehenden 18. Jhs. noch in klaren Formen dreizonig mit schöner vorgelagerter zweiläufiger Sandsteintreppe erbaut. Unmittelbar neben der Kirche gelegen, kommt ihm eine besondere stadträumliche Bedeutung zu, so dass neben ortsgeschichtlichen auch städtebauliche Gründe für seine Erhaltung sprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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