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Das voluminöse zweigeschossige Bauernhaus des späten 19. Jhs. weist ein ungewöhnlich reiches historisierendes Schmuckfachwerk auf. Neben Strebenfigurationen sind die Brüstungsfelder besonders reich gestaltet: überlagerte Kreisformen und Andreaskreuze. Als herausragender Bau des Ensembles ist er aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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