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Das etwas zurückliegende traufständige zweigeschossige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm zeigt ein schönes regelmäßiges Fachwerkgefüge mit starken Hölzern um 1800. Baukünstlerisch erwähnenswert ist zudem die profilierte Balkenzone. Erdgeschoss an der Giebelseite massiv erneuert. Wegen seiner straßenraumprägenden Lage an der Einmündung der Hauptstraße in die Friedrich-Merz-Straße ist das Haus Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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