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Bahnhofstraße
2
Bruchgasse
5, 9-15, 21, 21 A, 23, 23 A
2-8, 10 (KD), 12, 14, 22-26
Darmstädter Straße
3, 5
2 (KD), 4 (KD)
Germannstraße
2, 4
Hanauer Straße
1 (KD), 9, 13 (KD), 15, 17, 19 (KD), 23, 25, 29, 31
2, 8, 12, 14, 16 (KD), 18-26, 28 (KD), 36
Holzhäusergasse
3, 9-13, 15, 19, 21 (KD), 27, 29 (KD), 31, 37
4-24
Langgasse
3 (KD), 5 (KD), 7-15, 19, 21 (KD), 23, 25, 27 (KD), 29 (KD), 33 (KD), 35, 37
2 (KD), 4, 6 (KD) Kirche, 8-24, 28, 32
Neugasse
3
4
Die Gesamtanlage umfasst den größten Teil der beidseitigen Bebauung der Bruchgasse, Langgasse, Hanauer Straße und Holzhäusergasse. Charakteristisch für die Bebauung sind die giebelständigen zweigeschossigen Fachwerkhäuser, die, bedingt durch die leicht gekrümmte Straßenführung, räumlich reizvolle Straßenbilder formen, geprägt durch riegelförmig in den Raum geschobene Baukörper. Diese sind Bestandteile der langgezogenen Hofreiten, von denen viele noch die rückwärtige traufständige Scheune als Abschluss besitzen. An einigen Hofeinfahrten sind die schön geformten Sandsteinpfosten des 18. und 19. Jhs. noch zu sehen, die im Falle des Anwesens Bruchgasse 6 noch deutlich Fruchtbarkeits- und Lebenssymbole (Sonne als Scheibe mit Strahlen) zeigen. Auffallend sind die weitverbreiteten geschnitzten Schmuckformen an Eckpfosten, Schwellen und Brüstungshölzern der Fachwerkhäuser, die ebenfalls Lebens-, Schutz- und Fruchtbarkeitssymbolik darstellen. Die Dachlandschaft des Dorfes ist geprägt durch steile Satteldächer mit roter Eindeckung. Neben den ortsgeschichtlichen Gründen sprechen wissenschaftliche Argumente der Siedlungsgeschichte für die Erhaltung der Gesamtanlage, da sie als Beispiel für eine geschlossene Siedlung, deren Struktur in die karolingische Zeit zurückverfolgbar ist, von großer Bedeutung ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |