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Pumpenbrunnen in der Tradition des Klassizismus von 1958 nach Entwurf von G. Kramer über einem mittelalterlichen Ziehbrunnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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