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Wie Böhmerstraße 62/64 Doppelwohnhaus in Anlehnung an Formen des Spätklassizismus von 1882 nach Entwurf von S. Ravenstein mit Verblendmauerwerk und axialem Ziergiebel an jeder Doppelhaushälfte, jedoch zusätzlich mit prägnantem Runderker.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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