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Wie Böhmerstraße 62 Doppelwohnhaus in Anlehnung an Formen des Spätklassizismus von 1882 nach Entwurf von S. Ravenstein mit Verblendmauerwerk und axialem Ziergiebel an jeder Doppelhaushälfte, Teil einer Baugruppe mit Böhmerstraße 62/64/66 u. Oberlindau 92/94.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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