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Das traufständige dreizonige Fachwerkhaus mit beidseitigem Krüppelwalm besticht durch sein regelmäßiges Gefüge des 18. Jhs. mit Dreiviertel- und Gegenstreben an den Eckpfosten. Im OG noch die Originalfenster mit Stichbogengewänden. Als Dokument örtlicher Handwerkskunst ist das Haus Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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