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Der breitgelagerte traufständige Bau hat bautypologisch gesehen als Bauernhaus mit zentraler großer Hofeinfahrt bereits Seltenheitswert. Die Dreizonigkeit wird durch die Bundpfostenstreben mit den gegenläufigen Kopfstreben im OG gut ersichtlich. Wegen seiner geschichtlichen Bedeutung für die Hausforschung und die Baugeschichte ist der Bau als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |