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Bahnhofsempfangsgebäude von 1896 auf der Ortsseite östlich der Strecke: auf T-förmigem Grundriss aus gelbem Backstein mit Gliederung durch rote Zierklinker. Giebelfronten mit Blendbogen und eisernen Zugankern als Initialen. Portal zum Ort mit Schlusssteinrelief des Flügelrades. Südlich hölzerner Güterschuppen (durch Neubau ersetzt). Ortsgeschichtliche und baukünstlerische Gründe sprechen für die Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |