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Das repräsentative Steingebäude auf T-förmigem Grundriss wurde um die Jahrhundertwende in historistischen Formen erbaut. Im Schlussstein des Neorenaissancegiebels die Jahreszahl 1903. Auf dem Dach quadratischer Dachreiter mit geschwungener Haube. Als Dokument der Ortsgeschichte ist der Bau ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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