Friedhofstraße 44, Grabmäler
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Münster
  • Friedhofstraße 44
Grabmäler
Flur: 17
Flurstück: 297/2

Von den historischen Grabsteinen auf dem Friedhof sind wegen ihrer künstlerischen Qualität 2 neugotische Beispiele zu schützen: das der Familie. Haus und der Bürgermeisterfamilie Walther sowie das Granitgrabmal der Familie Beck aus den 20er Jahren und das Sandsteinkruzifix aus der Zeit um die Jahrhundertwende.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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