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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkhaus dürfte noch im 16. Jh. entstanden sein. Hierauf weisen die nach außen gebogenen Streben der Mannfiguren und die breite Ständerstellung. Als seltenes Beispiel dieser Zeit in der Kulturlandschaft um Münster erhält es wissenschaftliche Bedeutung für die Bauforschung. Als herausragendes historisches Bauwerk im Straßenraum sprechen zudem städtebauliche Gründe für seine Erhaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |