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Gemarkung Bockenheim
Wohnhausblock von 1911 nach Entwurf von J. Lönholdt auf rechteckigem Grundriss hinter vielfältig gegliederter Fassade mit Elementen aus Neurenaissance und Jugendstil. Beidseitig angebaute Treppenhäuser mit ausgebautem Walmdach sowie großen Gauben unter Volutengiebeln. Seiten- und Eingangsvorbauten in aufwendiger Sandsteinskulptierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |