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Das zweigeschossige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm in Ecklage zur Münsterer Straße zeigt ein gleichmäßiges Gefüge des frühen 19. Jhs. Die Fenster im OG sind mit Segmentbögen versehen. Eine zweiläufige Steintreppe mit Schmiedeeisengeländer führt zum Eingang. Wegen seiner dominierenden Lage im Straßenraum ist das Haus aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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