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Durch seine guten Fachwerkfigurationen fällt das giebelständige zweigeschossige Bauernhaus aus dem Rahmen der sonst üblichen Häuser. Mannformen, geschwungene Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern, geschnitzte Eckpfosten (doppeltes gedrehtes Tau) und profilierte Schalungsbretter vor der Balkenzone zieren den Bau des späten 17. Jhs. Wegen seiner baukünstlerischen Qualität ist er als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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