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Der zweigeschossige voluminöse Bau auf hohem Sockel der Zeit um 1800, datiert im Türrahmen 1798, dominiert durch seine Ecklage innerhalb des Straßenraumes. Sein einfaches regelmäßiges, konstruktives Fachwerk prägt das Erscheinungsbild. Mit dem modernen Walmdach und der Entfernung der zweiläufigen Freitreppe erfuhr er eine rückgängig zu machende Veränderung, wodurch der städtebauliche Denkmalwert nicht geschmälert wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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