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An der Kreuzung Haupt-/Kirchstraße wurde um 1900 ein zweigeschossiger Steinbau mit flachem Walmdach und achteckigem Dachreiter mit Pyramidendach in klassizistischen Formen errichtet. Die Fassade wird durch umlaufende Gesimse, Portikusfenster im OG und Rundbogenfenster im EG regelmäßig gegliedert. Die Brüstungsfelder der außenliegenden Fenster im OG sind durch Diamantquader hervorgehoben. Städtebauliche und ortsgeschichtliche Gründe definieren seinen Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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