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Durch seine traufständige Lage wird die besondere Funktion des barocken Gebäudes innerhalb der Ortsstruktur deutlich. Als ehemaliges Forstmeistergebäude und späteres Gasthaus dominiert der zweigeschossige Fachwerkbau mit gebrochenem Walmdach, zweiläufiger Freitreppe und Stichbogenfenstern im Straßenraum. Das Fachwerk teilweise freigelegt. Er ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |