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Das zweigeschossige giebelständige Bauernhaus zeichnet sich durch ein qualitätvolles Fachwerk des späten 17. Jhs. aus. An der Traufseite sind geohrte Gewände mit Konsolen aus den Balken herausgearbeitet. Darunter in den Brüstungsfeldern offene Rauten. Gute Mannformen zieren Trauf- und Giebelseite. Wegen seiner baukünstlerischen Bedeutung ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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