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Durch seine dominierende, breite traufständige Lage prägt das zweigeschossige Bauernhaus mit beidseitigem Krüppelwalm das Straßenbild. Bautypologisch gehört es zu den großen Bauernhäusern der Zeit um 1800, die durch Einbeziehung der Toreinfahrt in den Baukörper die gesamte Straßenfront nutzten. Giebelseitig verschindelt, traufseitig konstruktives Fachwerk freigelegt. Das Haus stand ursprünglich als "Breitwieser Hof" in Groß-Umstadt-Richen, wurde an den heutigen Ort transloziert und ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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