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Das dreizonige voluminöse Fachwerkhaus mit gebrochenem Walmdach und zweiläufiger Freitreppe prägt durch seine traufständige, leicht abgewinkelte Lage an der Einmündung der Schulstraße entscheidend den Straßenraum. Unter der Fassadenverkleidung ist ein ungestörtes gleichmäßiges Gefüge des ausgehenden 18. Jhs. zu vermuten. Es ist aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |