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Der winkelförmige voluminöse Eckbau mit großem abgewalmtem Dach setzt sich aus Wohnhaus und Torbau zusammen. Über hohem massivem Sockel erheben sich 2 Fachwerkgeschosse mit einfachem konstruktivem Gefüge um 1800. In das fünfzonige Haupthaus führt eine zweiläufige Freitreppe mit Schmiedeeisengeländer. Der Bau erhält seinen städtebaulichen Denkmalwert durch seine raumgreifende Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |