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Durch sein hohes gebrochenes Dach mit kleinem Krüppelwalm und Schleppgauben erhält das eingeschossige Bauernhaus seine typische Form. Das einfache Fachwerkgefüge mit versetzten Streben im Giebelfeld ist typisch für das auslaufende 18. Jh. (Türsturz dat. 1787). Als Bautypus ist das Haus für die Baugeschichte und Hausforschung von großem Interesse und daher als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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