Außenbau von Südosten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Kirchenraum nach Westen (Foto: C. Krienke, LfDH)
Kirchenraum nach Osten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Taufgeschirr im nördlichen Altarraum (Foto: C. Krienke, LfDH)
Bauzeitlicher Grundriss (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Frankfurter Berg
  • Wickenweg 60a
  • Ev. Bethanienkirche
  • Wickenweg 88a
Ev. Bethanienkirche
Flur: 15
Flurstück: 19/101, 19/119

Baubeschreibung

Am nördlichen Frankfurter Berg erhebt sich die Bethanienkirche in einer Biegung des Wickenwegs. Die Traufhöhe des verputzten ziegelgedeckten Schiffs fügt sich in die umgebende zumeist ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung ein. Ausgezeichnet wird das Kirchenschiff durch sein gebauchtes spitzbogiges Dach. Den sich östlich anschließenden Turm flankieren die Sakristei und der Eingangsbau. Von Osten kommend, betritt man den Innenraum nach einem kleinen Vorraum zunächst unter der Orgelempore. Im Gottesdienstraum wechseln die hellen verputzen Wandflächen mit den dunklen Holztönen der Binder und der Dachstuhlverschalung. Nach Norden und Süden geben die durchbrochenen Binder jeweils einen seitenschiffartigen Gang frei. Ohne Mittelgang verweist die Bebankung nach Westen auf den erhöhten eingezogenen Altarraum. An dessen Stirnwand betonen ein Holzkreuz ohne Corpus und eine kreisrundes Fenster den aufgemauerten Altartisch. Das Schiff wird durch ein Fensterband erhellt.

Geschichte

Nördlich des Berkersheimer Wegs erweiterte man 1948 eine Siedlung der 1930er Jahre. Hier strebte die seit 1947 selbständige Bethaniengemeinde nach einer eigenen Kirche. Im kriegszerstörten Frankfurt konzentrierte man sich jedoch zunächst auf den Wiederaufbau der Innenstadtkirchen. Erst der Kontakt zum Evangelischen Hilfswerk in Zürich brachte 1947 die Aufnahme in das Notkirchenprogramm. Nach einem von Otto Bartning und Fritz Staudacher standardisierten System lieferte das Hilfswerk kostenfrei die Holzbinder. Die Gemeinde stellte den Baugrund wie die Fundamentierung sicher und mauerte die Holzkonstruktion mit Trümmersteinen des Frankfurter Hauptpostamts aus. Mussten sich viele Gemeinden schon im Krieg notdürftig in Baracken einrichten, war die 1949 eingeweihte Bethanienkirche nie als Provisorium gedacht. Denn Bartning hatte den Begriff einer behelfsmäßigen Notkirchein eine ebenso pragmatische wie ästhetische Lösung überführt, die durchaus auf Dauer angelegt war. Technisch fußte sein Montagesystem, vorgefertigte Holzbinder jeweils vor Ort anzupassen, auf Erfahrungen der Zwischenkriegszeit wie z.B. bei der Kölner Stahlkirche (1928). Von Bartnings standardisierten Notkirchen-Varianten kam für Frankfurt Typ Azum Einsatz, der durch sein gebauchtes Dach heraussticht. In der Folge ergänzte man den Kirchenbau bis 1958 um Kindergarten, Gemeindejugendhaus, Turm und Sakristei und erweiterte die Empore nach Westen.

Bewertung

Als erster Frankfurter Kirchenneubau nach 1945 nimmt die Bethanienkirche stadtgeschichtlich eine besondere Stellung ein. Zugleich schlägt sie künstlerisch die Brücke von den Provisorien der frühen Nachkriegszeit zu den folgenden aufwändigeren Neubauprojekten. Otto Bartnings reduzierte Formensprache, gezielte Materialgerechtigkeit und inszenierte Bescheidenheit verbinden in der Bethanienkirche Stilelemente der Zwischen- mit den Erfordernissen der Nachkriegszeit. Während Bartnings Notkirchen-Typ A im norddeutschen Emden vom Originalentwurf abweichend mit Satteldach errichtet wurde, fand dieser Typus in Bonames seine einzige reine Umsetzung mit dem markanten gebauchten Dachstuhl. Somit erhält die Bethanienkirche bautechnisch als einmaliges Dokument einer innovativen Architekten- und Ingenieursleistung ihre bundesweite Bedeutung. (g, k, t)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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