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Hinter dem Verputz des giebelständigen zweigeschossigen Bauernhauses der Zeit um 1800 ist wie an der Traufseite ein ungestörtes Fachwerkgefüge zu vermuten. Als Zierform sind zwei späte Mannformen an der Traufseite und profilierte Schwellen und Ortgangsbretter zu erkennen, so dass der Bau als Dokument örtlicher Zimmermannskunst zu erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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