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Das Fachwerkgefüge des zweigeschossigen giebelständigen Bauernhauses zeichnet sich durch starke Hölzer und gleichmäßige Figurationen aus. Interessant die Mannformen, die durch zusätzliche Kopf- und Fußstreben ergänzt werden. Die Gebälkzone ist durch profilierte Balkenköpfe und eingekerbte Einschieblinge gut gestaltet (datiert 1717). Als Beispiel der Zimmermannskunst um 1700 in exponierter Lage gegenüber der Kirche ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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