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Gemarkung Frankfurt
Barockes, traufständiges Fachwerkhaus um 1750 über massivem Erdgeschoss; straßenseitiges Nebengebäude an Berger Straße 314 angebaut, urspr. Reklameausleger mit Sonnensymbol.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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