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Gemarkung Fechenheim
Neogotische, zweischiffige Hallenkirche von 1896 nach Entwurf von M. Meckel. Westturm unter Spitzhelm. Chor mit Fünfachtelschluss; im Innern zeitgleiche Kreuzwegreliefs in Schnitzwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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